Dipl.-Ing. Ludger Bureick: Teilungsvermessung und mehr im Raum Rheda-Wiedenbrück

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur stehe ich Ihnen im Raum Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück für die Durchführung einer Teilungsvermessung gerne zur Verfügung. Darüber hinaus biete ich meinen privaten und gewerblichen Kunden sowie allen öffentlichen Trägern ein breit angelegtes Leistungsportfolio aus dem Bereich Vermessung. Alle von mir und meinen Kollegen durchgeführten Vermessungen werden mithilfe modernsten Vermessungs-Equipments und selbstverständlich unter Einhaltung und Beachtung aller amtlichen Vorschriften durchgeführt und dokumentiert. Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen zu Teilungsvermessungen. Erfahren Sie, wann eine solche Vermessung notwendig wird, wie der offizielle Ablauf ist und welche Kosten dabei entstehen bzw. wer diese zu tragen hat.

Was sind Teilungsvermessungen und wann werden sie notwendig?

Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um eine besondere Art der Grenzvermessung. Sie wird immer dann durchgeführt, wenn ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere Teile geteilt werden soll. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft oder im Zuge einer Schenkung an einen neuen Eigentümer übergeben werden sollen. Auch bei Erbfällen mit mehreren Erben kann eine Teilung von Grundstücken notwendig oder sinnvoll sein. Das Verfahren für diese Art von Grenzvermessung ist staatlich reguliert und unterliegt damit zahlreichen rechtlichen Anforderungen.

Diese Vorbereitungen sind für Teilungsvermessungen zu treffen

Eine Teilungsvermessung ist Bestandteil der sogenannten Katastervermessung, das rechtlich zu den hoheitlichen Verfahren gerechnet wird.

Zunächst sollten Sie klären, ob eine Teilung wie von Ihnen gewünscht überhaupt möglich ist. Hierzu kann es unter Umständen sinnvoll sein, wenn Sie sich von mir zum idealen Verlauf der neuen Grundstücksgrenzen beraten lassen.

Bei der Teilung eines unbebauten Flurstücks kann sofort die Teilungsvermessung erfolgen. Soll ein bereits bebautes Flurstück geteilt werden, ist vorab ein Teilungsantrag bei dem zuständigen Bauordnungsamt zu stellen. Maßgebender Bestandteil des Teilungsantrags ist ein amtlicher Lageplan, der von mir als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erstellt werden kann. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und teile Ihnen mit, wie Sie vorgehen müssen.

Der Ablauf der Teilungsvermessung

Nach Erhalt der Teilungsgenehmigung durch das zuständige Bauordnungsamt erfolgt die eigentliche Teilungsvermessung.

Bei der Teilungsvermessung erfolgt zunächst durch mich die Prüfung der alten Grenzmarken anhand der Daten des Liegenschaftskatasters, die von den amtlichen Vermessungsbehörden eingeholt wurden. Danach übertrage ich die neuen, von Ihnen gewünschten, Katastergrenzen in die Örtlichkeit und vermarke die neuen Grenzzeichen.
Abschließend erfolgt ein Ortstermin, der so genannte Grenztermin, bei dem allen Eigentümern, die von der Grundstücksteilung betroffen sind, der alte und neue Grenzverlauf erläutert wird. Ziel des Grenztermins ist eine Anerkennung der neuen Grundstücksgrenzen durch alle Beteiligten.

Nach Abschluss des Grenztermins wird die Messung beim zuständigen Katasteramt eingereicht. Das Katasteramt vergibt die neuen Flurstücksnummern, aktualisiert das Liegenschaftskataster und erzeugt den Veränderungsnachweis. Mit dem Veränderungsnachweis kann dann z.B. die weitere Auflassung bei einem Notar erfolgen.

Welche Kosten entstehen bei der Teilungsvermessung?

Selbstverständlich entstehen durch eine Teilungsvermessung Kosten. Diese werden nach der zurzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen abgerechnet. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenrichtwert, der Anzahl der neuen Flurstücke und der Flächengrößen der neuen Flurstücke. Bei bebauten Flurstücken kommt zusätzlich eine Gebühr für den amtlichen Lageplan hinzu. Nicht von mir erhobene Kosten entstehen für die Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Gemeinde und für die Katasterübernahme bei der zuständigen Katasterbehörde. Gerne teile ich Ihnen die entstehenden Kosten individuell für Ihre Grundstücksteilung mit

Wer trägt bei der Teilungsvermessung die Kosten

Die Kosten für eine Katastervermessung werden in der Regel vom Antragsteller getragen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Verkäufer oder den Käufer des neu entstehenden Teilgrundstücks.

Lassen Sie sich persönlich zur Teilungsvermessung beraten

Auch wenn ich Ihnen hier bereits eine Übersicht über die Arbeiten und Kosten zur Teilungsvermessung zur Verfügung stelle, bleiben oftmals noch viele Fragen offen. Gerne berate ich Sie persönlich und unverbindlich zur Grenzvermessung und allen anderen von mir durchgeführten Vermessungsarbeiten.

Kontaktieren Sie mich hierzu telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie mein Kontaktformular.