Gebäudevermessung von öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur im Raum Gütersloh

Als amtlich zugelassenes Vermessungsbüro führen wir neben Vermessungen für den Wege- und Straßenbau und den Hochbau auch amtliche Vermessungen für den Hausbau sowie die Gebäudeeinmessung nach der Baufertigstellung für unsere Kunden durch. Zu unseren Kunden zählen neben privaten Bauherren traditionell Unternehmen aus der Region sowie öffentliche Träger, die uns mit Vermessungen aus den genannten Bereichen beauftragen.

Wir vom Vermessungsbüro Bureick verfügen über eine amtliche Zulassung für das Einmessen von Gebäuden sowie für alle weiteren gängigen Vermessungsaufgaben. Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen sämtliche von Amtsseite oder von Kreditinstituten benötigte Bescheinigungen nach erfolgter Einmessung Ihres Gebäudes oder Ihres Grundstücks auszustellen. Diese entsprechen selbstverständlich den amtlichen Anforderungen. Unsere erfahrenen Vermesser führen die amtliche Gebäudeeinmessung auf Wunsch zeitnah bei Ihnen durch. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin. Wir betreuen für unsere Kunden den gesamten Raum Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh.

Ist eine Gebäudevermessung Pflicht und müssen Sie diese durchführen lassen?

Aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften ist es Pflicht, ein Gebäude einmessen zu lassen sobald dieses fertig gestellt wurde. In der Regel erfolgt die Gebäudeeinmessung nach der Schlussabnahme des Gebäudes. Hierzu erhält der Bauherr ein Aufforderungsschreiben vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt. Unter Umständen kann die zuständige Baufaufsichtsbehörde aber auch schon während der Bauphase, z.B. zur Rohbauabnahme, einen Nachweis fordern, dass das betreffende Gebäude so errichtet wurde, wie es genehmigt wurde.

Ohne Vorlage dieser Bestätigung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs  kann es durchaus vorkommen, dass die Baufaufsichtsbehörde das Bauvorhaben einstellt, bis die Bestätigung vorliegt. Beachten Sie, dass für die Einmessung der Gebäude Kosten entstehen.

Wozu dient die Einmessung der Gebäude

Einerseits dient die Gebäudeeinmessung als Nachweis dafür, dass die Vorgaben einer für die betreffenden Gebäude erteilten Baugenehmigungen eingehalten wurden. Darüber hinaus ist ein Einmessen von Gebäuden notwendig, um die dazugehörige Liegenschaftskarte für das betreffende Grundstück aktualisieren zu können. Anhand der Ergebnisse der Einmessung lässt sich auf der Liegenschaftskarte die Lage des Gebäudes auf dem jeweiligen Grundstück genau erfassen. Diese kann später unter anderem für Bauvorhaben in der Nachbarschaft oder öffentliche Baumaßnahmen wichtig sein. Auch aus diesem Grund ist es verpflichtend für alle Bauherren, ein neu errichtetes Gebäude einmessen zu lassen.

Die Gebäudeeinmessung im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Gebäudes

Auch im Hinblick auf eine Gebäudefinanzierung kann die Einmessung der betreffenden Gebäude notwendig sein. Denn viele Kreditinstitute verlangen sogenannte Grenzeinhaltungsbescheinigungen, um eine Finanzierung freizugeben. Wir stellen Ihnen eine solche Bescheinigung nach erfolgter Gebäudeeinmessung im Raum Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück gerne aus, damit Sie die Bescheinigung bei Ihrem finanzierenden Kreditinstitut einreichen können. Zudem werden die Ergebnisse aus der Einmessung von Gebäuden von uns beim Amt für Bodenmanagement eingereicht. Dieses ist auch als Katasteramt bekannt und übernimmt die Ergebnisse zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.

Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung

Durch unseren Einsatz entstehen für die Gebäudeeinmessung Kosten, die in der Regel Sie als Bauherr zu tragen haben. Die Kosten für eine Hauseinmessung berechnen sich anhand der sogenannten Normalherstellungskosten des zu vermessenden Gebäudes. Das bedeutet das die Kosten für die Gebäudeeinmessung mit den Herstellungskosten steigen. Gerne teilen wir Ihnen für Ihren individuellen Fall mit, was Ihre Hauseinmessung kosten wird. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an, wenn Sie Gebäude einmessen lassen und die Kosten erfragen wollen. 

Jetzt amtliche Gebäudeeinmessung terminieren

Vereinbaren Sie jetzt mit uns Ihren Termin für die Gebäudeeinmessung sowie für alle anderen gängigen Vermessungsaufgaben im Hoch- und Tiefbau. Wir stehen Ihnen für eine Terminvereinbarung telefonisch sowie per E-Mail und mittels unseres Kontaktformulars zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich bereits vorab ein Angebot für die Gebäudeeinmessung mit den Kosten, die Ihnen dadurch entstehen.