Ihr Vermessungsingenieur für Grenzvermessungen bei Bielefeld und Gütersloh

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stehen wir Ihnen im Raum Gütersloh und Bielefeld seit XX
Jahren für alle Belange der Kataster- und Ingenieurvermessung zur Verfügung. Unser Vermessungsbüro
betreut private Bauherren, Unternehmen und öffentliche Träger – von Teilungs- und Gebäudeeinmessungen
über Grenzvermessungen bis hin zu amtlichen Lageplänen. Mit modernster Technik und unter Einhaltung aller
amtlichen Vorschriften begleiten wir Sie kompetent und zuverlässig von der Beratung bis zur Einreichung beim
Katasteramt.

Katastervermessung

Ingenieurvermessung

  • Grob -und Feinabsteckungen von Gebäuden
  • Einfache Lagepläne
  • Bestandsaufnahmen
  • Massenermittlungen
  • Leitungsdokumentationen
  • Nivellements

Kontaktformular

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Katastervermessung

Dipl.-Ing. Ludger Bureick

Dr.-Ing. Johannes Bureick

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Kolpingstraße 18

33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon

05242 966020

Telefax

05242 9660249

E-Mail

Häufig gestellte Fragen zur Vermessung in Gütersloh & Bielefeld

1. Welche Leistungen bietet Ihr Vermessungsbüro in Bielefeld und Gütersloh an?
Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure für den Raum Gütersloh und Bielefeld bieten wir das gesamte Spektrum der Katastervermessung: Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzvermessungen und amtliche Lagepläne. Darüber hinaus übernehmen wir Ingenieurvermessungen wie Grob- und Feinabsteckungen, Bestandsaufnahmen, Massenermittlungen, Leitungsdokumentationen und Nivellements – für private Bauherren, Unternehmen und öffentliche Träger gleichermaßen.


2. Wann benötige ich eine Grenzvermessung?
Eine Grenzvermessung wird immer dann notwendig, wenn Grundstücksgrenzen unklar sind, neu festgelegt werden müssen oder ein Grundstück geteilt werden soll. Auch bei Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn oder vor einem Grundstücksverkauf schafft eine amtliche Grenzvermessung Rechtssicherheit für alle Beteiligten.


3. Was kostet eine Teilungsvermessung?
Die Kosten hängen vom Bodenrichtwert, der Anzahl der neuen Flurstücke sowie deren Flächengröße ab. Bei bebauten Grundstücken kommt eine Gebühr für den amtlichen Lageplan hinzu. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.


4. Muss ich mein neu gebautes Haus einmessen lassen?
Ja, die Gebäudeeinmessung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Bestätigung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kann die Bauaufsichtsbehörde das Bauvorhaben vorläufig stoppen.
 

5. Wofür benötige ich eine Grenzeinhaltungsbescheinigung?
Viele Kreditinstitute verlangen vor der Auszahlung einer Baufinanzierung eine Grenzeinhaltungsbescheinigung. Diese stellen wir Ihnen nach erfolgter Gebäudeeinmessung im Raum Gütersloh und Bielefeld aus.


6. In welchen Regionen sind Sie als Vermesser tätig?

Als Vermessungsbüro mit Sitz in Gütersloh sind wir schwerpunktmäßig im Raum Gütersloh, Rheda- Wiedenbrück und als Vermesser in Bielefeld sowie der gesamten Umgebung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber im Einsatz.


7. Wie läuft eine Vermessung mit Ihrem Büro ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme klären wir zunächst den Bedarf und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Anschließend führen unsere erfahrenen Vermessungsingenieure die Vermessung vor Ort durch. Anschließend werden die Ergebnisse beim zuständigen Katasteramt eingereicht.

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Sie finden unsere Geschäftsstelle in der Kolpingstraße 18, 33378 Rheda-Wiedenbrück.

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